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Veröffentlicht am Montag, 20. April 2020 von Lars

Rehasport als Präsenzveranstaltung weiterhin verboten

Liebe Rehasportler,

in den letzten Tagen erreichten mich einige Anfragen, ab wann der Rehasport wieder möglich sein wird und ob alternativ Rehasport im Freien durchgeführt werden kann, weshalb ich euch nun wieder über den aktuellen Stand informieren möchte. 

Derzeit ist der Rehasport als Präsenzveranstaltung weiterhin verboten. Dies gilt auch für die Durchführung im Freien.

In der Beschlussfassung zur Beschränkung des öffentlichen Lebens vom 15. April 2020 heißt es in Top 2 Punkt 2.:

Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.

 In der dazugehörenden Anlage 1 heißt es in Ziffer 5:

Für den Publikumsverkehr geschlossen sind …

f. der  Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,

g. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen

Es wird jedoch begonnen, Kriterien und (Zeit-) Pläne zu entwickeln, ab wann es in den einzelnen Branchen zu einer Lockerung von Kontaktbeschränkungen kommen kann.

Auch ich hoffe, dass eine baldige Lockerung der Beschränkungen erfolgen wird und wir schnellstmöglich wieder mit dem Rehasport starten können.  

Sobald ich mehr weiß oder es Neuigkeiten gibt, werde ich euch natürlich umgehend informieren.

Viele Grüße,

Lars