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Veröffentlicht am Freitag, 30. Oktober 2020 von Lars

Gerätetraining muss eingestellt werden

Liebe Rehasportler, 

Sicherlich wartet ihr auch schon gespannt auf neue Informationen bezüglich Rehasport und Gerätetraining, welche ich euch nun auch endlich liefern kann. 

Kurz und knapp:  Ab dem 02.11.2020 muss das Gerätetraining eingestellt werden, da es laut dem neuen Beschluss als „Fitnesstraining“ und als „nicht medizinisch notwendig“ eingestuft wird. 

Der Rehasport jedoch darf weitergeführt werden!

Diese Information wurde mir schriftlich von meinem Verband (Bundesverband Rehabilitationssport/RehaSport Deutschland e.V.) mitgeteilt. Im Folgenden zitiere ich die entsprechenden Passagen: 

[…] Der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 ist aus unserer Sicht eindeutig:

Ziffer 8. Satz 2

„Medizinisch notwendige Behandlungen, …, bleiben weiter möglich.“

Rehabilitationssport als sozialversicherungsrechtliche Leistung ist als „notwendig“ in diesem Sinne anzusehen. Das ergibt sich zwingend aus den Rechtsgrundlagen für die Verordnung und Genehmigung von Rehabilitationssport. Zu diesen Rechtsgrundlagen gehört auch das alle Bereiche der Sozialversicherung durchziehende Wirtschaftlichkeitsgebot. Für die Krankenkassen ist das Wirtschaftlichkeitsgebot in § 12 SGB V geregelt. Danach dürfen
 
„Leistungen, die nicht notwendig […] sind,“ von den Leistungserbringern nicht erbracht und von den Krankenkassen nicht bewilligt werden.
 
Der Umstand, dass ein Arzt Rehabilitationssport in Gruppen verordnet und die Krankenkasse diesen dann bewilligt hat, belegt also – zweifach -, dass die Leistung „notwendig“ war bzw. ist.
 
Bei ärztlich verordnetem Rehabilitationssport handelt es sich auch um eine „medizinische Behandlung“ im Sinne des o.a. Beschlusses. Das ergibt sich aus den Beispielen, die dort aufgezählt werden. Danach gelten als medizinische Behandlung „zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege“.
 
Ärztlich verordneter Rehabilitationssport lässt sich offensichtlich zwanglos in diese beispielhafte Aufzählung aufnehmen. […]

Was bedeutet all das also für euch Rehasportler? 

  • Alle dürfen weiterhin normal ihre gewohnten Rehasportkurse besuchen. 
  • Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln (siehe Ticker Nachricht vom 12.05.2020) bleiben weiterhin bestehen.